Zweites Staatsexamen
1. Klausuren
Im 21. Ausbildungsmonat (letzter RA-Monat) werden acht 5-stündige Klausuren geschrieben, und zwar derart nacheinander, dass nach 2 Klausuren jeweils ein freier Tag bzw. zwei freie Tage am Wochenende dazwischen liegen.
Jeweils zwei Klausuren stammen aus den Bereichen:
- Zivilrecht = sog. Z-Klausuren
- Strafrecht = sog. S-Klausuren
- Nebengebiete, insbesondere Zwangsvollstreckungsrecht = sog. C-Klausuren
- Öffentliches Recht = sog. V-Klausuren
a) zugelassene Hilfsmittel
Zu den Klausuren müsst ihr eure eigenen Gesetzestexte und die zugelassenen Kommentare selbst mitbringen! Es können Kommentarkoffer mit den neuesten Auflagen bei diversen Anbietern gemietet werden (ca. 100 €).
b) Zulassungsvoraussetzungen für die mündliche Prüfung
Von den Klausuren müssen drei bestanden werden und der Durchschnitt der Klausuren muss mindestens 3,5 Punkte betragen (vgl. § 56 iVm § 20 JAG NRW).
Im schriftlichen Teil müssen demnach mind. 210 Punkte (8 x 7,5 x 3,5) erreicht werden für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.
Auf der Seite des LJPA gibt es einen Link zu einem Rechner (Excel) mit dem man den Durchschnitt ermitteln kann. Download hier.
2. Mündliche Prüfung
Etwa im 26. Monat (nach der Wahlstation) findet im Justizministerium in Düsseldorf die mündliche Prüfung statt.
Hier werden Gesetzestexte gestellt.
a) Aktenvortrag
Als erstes ist ein Aktenvortrag von 10 bis maximal 12 Minuten Länge zu halten. Die Vorbereitungszeit beträgt dafür 60 Minuten. Eine Wahl des Rechtsgebietes, aus dem der Vortrag entnommen werden soll, ist nicht möglich. Etwa zum Zeitpunkt der Mitteilung der Klausurenergebnisse wird jedoch bekannt gegeben, um welches Fach es sich handelt. Dort haben alle Kandidaten den gleichen Aufgabentext.
Zur Vorbereitung empfehlen wir:
Martin Menne: JuS 1996, S. 854f.
Pagenkopf / Rosenthal:Der Aktenvortrag im Assessorexamen
Solbach: 13 Regeln für den strafrechtlichen Vortrag im Assessorexamen, JA 1995, S. 226f.
Aktenvorträge findet man auch auf der Homepage des LJPA.
b) Prüfungsgespräch
Nach dem Aktenvortrag findet das Prüfungsgespräch statt, das sich auf die Gebiete Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht erstreckt.
Um euch einen genauen Eindruck darüber zu verschaffen, wie eine mündliche Prüfung abläuft, könnt ihr an mündlichen Prüfungen im Landesjustizprüfungsamt entweder mit der AG oder als Einzelperson teilnehmen. Die Termine hängen im Schaukasten der Landgerichtsbücherei aus. Die dafür erforderliche Anmeldung müsst ihr formlos per Postkarte zwei Wochen vor dem Prüfungstermin (max. 3 Termine angeben) abschicken. Referendare, die bereits im Prüfungsverfahren sind, werden bevorzugt behandelt.
Vergesst nicht, euren Personalausweis zum Prüfungsbesuch mitzubringen!
Landesjustizprüfungsamt NRW
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211/87921
3. Prüfungsnote
Die Gesamtnote setzt sich zusammen aus:

4. Allgemeines
Das 2. Staatsexamen kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Die 2. Wiederholung ist aber nur bei hinreichender Wahrscheinlichkeit des Bestehens erlaubt. Darüber wird auf Antrag entschieden.
Bei der 1. Wiederholung wird das Referendariat um 3-5 Monate verlängert (sog. Repetentenvorbereitungsdienst). Dabei werden jedoch die monatlichen Bezüge zum Teil bis etwa 15 % gekürzt. Liegen entsprechende persönliche Gründe vor, kann die Kürzung geringer ausfallen. Der Personalrat hat hierbei ein Mitspracherecht.
Nach Bestehen der Prüfung im ersten Versuch ist ein Verbesserungsversuch möglich. Dabei sind alle Prüfungsleistungen komplett noch einmal abzulegen. Selbstverständlich wird ein schlechterer Verbesserungsversuch nicht gewertet. Ein Gesuch um Verbesserung ist schriftlich mit einer Frist von drei Monaten bei der Präsidentin oder dem Präsident des Landgerichts Bochum einzureichen.
Für den Verbesserungsversuch werden Gebühren erhoben (kompletter Versuch: 600 €, Ausstieg nach den Klausuren: 400 €, kein Antritt und verspätete Antragsrücknahme 100 €).