Rechtsreferendare beim Landgericht Bochum

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Vorab noch ein paar Tipps und allgemeine Hinweise für den Einstieg ins Referendariat in Bochum:


Studentenausweis (ISIC)

Es gibt für Referendare die Möglichkeit, den internationalen Studentenausweis (ISIC) zu erwerben. Damit kann man ebenfalls in den Genuss einiger Vergünstigungen kommen. Nähere Informationen findet ihr unter www.isic.de. In Bochum erhält man den Ausweis bei STA (Reisebüro) auf dem Campus der Ruhr-Universität. Er kostet 12 EUR pro Kalenderjahr und ist überaus nützlich, auch und vor allem im Ausland. Wir empfehlen auf jeden Fall, sich den ISIC zu besorgen!

Zur Beantragung bei STA Travel benötigt Ihr eine Referendarsbescheinigung, ein Passfoto, Euren Personalausweis und besagte 12 EUR.


Zeugnisse

Zeugnisse werden - unabhängig voneinander - sowohl vom AG-Leiter als auch vom Einzelausbilder ausgestellt. Zu der Endnote gibt es noch eine kurze Beurteilung, in welche vor allem die schriftlichen Leistungen, der Aktenvortrag, die Unterrichtsbeteiligung etc. einfließen.

Referendartagungen

Referendartagungen sind Veranstaltungen des Ministers für Inneres und Justiz von NRW zu ausgesuchten Themenbereichen. Ziel ist es, verschiedene Rechtsgebiete neu zu erarbeiten oder zu vertiefen. Diese Tagungen finden mehrmals im Jahr statt und dauern zwei bis fünf Tage. Da jedoch die Teilnehmerzahl auf durchschnittlich 20 bis 30 Personen begrenzt ist, sollte man sich so oft wie möglich bewerben, um seine Chance zu erhöhen. Zur Information werden Listen mit Terminen und Kurzbeschreibungen der Inhalte der Veranstaltungen durch die AG gereicht, hängen aber auch am Schwarzen Brett. Für die Teilnahme an Referendarveranstaltungen werden im Jahr maximal zehn Tage Sonderurlaub gewährt. Eine Selbstbeteiligung an den Kosten ist üblich; normalerweise zahlt man als Referendar um die 50,- EUR (incl. Übernachtung und Verpflegung).

Eine erfolgte Teilnahme schließt in der Regel aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahlen die Teilnahme an einer weiteren Referendartagung aus.

Achtung: Wir als Personalrat werden über die Teilnehmerzahlen an den Tagungen immer informiert, insbesondere darüber, aus welchem OLG-Bezirk wie viele Referendare teilgenommen haben. In den Ausschreibungen sind hierfür feste Quoten bzw. Stellen vorgesehen. Solltet Ihr eine Absage erhalten haben, können wir gerne prüfen, ob die Aufschlüsselung der Platzvergabe ordnungsgemäß erfolgte oder nicht!

 AG-Fahrt

In der ersten Station bietet es sich an, eine AG-Fahrt innerhalb Deutschlands oder ins Ausland zu unternehmen. Denn zum einen ist dies eine gute Gelegenheit, um sich kennen zu lernen und zum anderen können hierfür bis zu fünf Tage Sonderurlaub trotz der Urlaubssperre in den ersten drei Monaten dieser Station gewährt werden. Voraussetzung zur Gewährung von Sonderurlaub ist, dass sich alle AG-Mitglieder (mindestens jedoch 75%!*) anmelden und zuvor ein Programm erstellt wird, das mindestens zwei juristische Programmpunkte enthält. Juristische Programmpunkte können beispielsweise Besuche sein: im Inland bei Bundesgerichten, Landtagen usw.; im Ausland bei Europäischen Behörden oder Gerichten, Botschaften oder Universitäten. Dieses Programm muss rechtzeitig vorher zusammen mit der Anmeldeliste zweifach auf dem Dienstweg an die Präsidentin oder den Präsidenten des OLG geleitet werden.

Die Fahrt ist von den Mitgliedern der AG selbst zu organisieren. Fahrt- und Übernachtungskosten werden nicht erstattet.

Bei Frau Tiffe könnt ihr einen Hefter mit den wichtigsten Formularen und Anträgen als Kopie erhalten. Diesem liegen auch Broschüren von besonders günstigen Reiseveranstaltern bei (z.B. moveo Reisen). Der Heinz-Kühn-Bildungswerk e. V. gewährt eventuell finanzielle Unterstützung. Meist zahlt der Verein einen Zuschuss von ca. 10 € pro Teilnehmer (Referendar).

Heinz-Kühn-Bildungswerk e. V.
Brüderweg 10 – 12
44035 Dortmund Tel. 0231/22295010
www.sbg-westfalen.de

 

* aber: Iudex non calculat! (Frau Tiffe)

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