Rechtsreferendare beim Landgericht Bochum

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Ablauf des Vorbereitungsdienstes nach dem JAG NRW 2003

 

  1. - 5. Monat (5 Monate)
Station ordentliches Gericht in Zivilsachen
Gestaltungsmöglichkeiten Stationsreihenfolge ist festgelegt
Begleitende Arbeitsgemeinschaften Zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft:
1. Monat: Einführungslehrgang
2.-5. Monat: 1 AG-Tag pro Woche zu je 4 Unterrichtsstunden à 60 min,
mind. 3 Klausuren, 1 Aktenvortrag
Ort: LG Bochum, Leitung: Richterin / Richter

 

  6. - 8. Monat (3 Monate)
Station Staatsanwaltschaft bzw. ordentliches Gericht in Strafsachen, wenn Ausbildungsmöglichkeiten nicht ausreichen
Gestaltungsmöglichkeiten Stationsreihenfolge ist festgelegt
Begleitende Arbeitsgemeinschaften Strafrechtliche Arbeitsgemeinschaft:
1. Woche: Einführungslehrgang
ab 2. Woche: ein AG-Tag pro Woche zu je 4 Unterrichts- stunden à 60 min,
mind. 2 Klausuren, Gelegenheit zum Aktenvortrag
Ort: LG Bochum Leitung: idR Staatsanwältin / Staatsanwalt

 

  9. - 11. Monat (3 Monate)
Station Verwaltungsbehörde
Gestaltungsmöglichkeiten Stationsreihenfolge „bei Vorliegen vernünftiger Gründe“ variabel;
Ausbildung nach Wahl des Ref. bis zu 3 Monate bei einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle;
insb. kann eine Ausbildung an der DHV Speyer angerechnet werden
Begleitende Arbeitsgemeinschaften Öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaft:
1 AG-Tag pro Woche zu je 6 Unterrichtsstunden à 60 min,
mind. 2 Klausuren, Gelegenheit zum Aktenvortrag
Ort: BezReg Leitung: Beamtin / Beamter des höheren Dienstes

 

  12. - 21. Monat (9 Monate plus Klausurenmonat)
Station Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt
(1. Hälfte des 21. Ausbildungsmonats: schriftliche Prüfungsarbeiten)
Gestaltungsmöglichkeiten Stationsreihenfolge „bei Vorliegen vernünftiger Gründe“ variabel;
Ausbildung nach Wahl des Ref. bis zu 3 Monate bei einer Notarin oder einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist; Ausbildung nach Wahl des Ref. bis zu 6 Monate bei einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt; einer Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät oder der DHV Speyer kann angerechnet werden, wenn sie für die Anwaltsstation geeignet ist
Begleitende Arbeitsgemeinschaften Zivil-, straf- und öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaften mit integriertem Klausurenkurs:
bis zu 2 Wochen im 12. Monat: Einführungslehrgang, sodann bis zum Ende des 20. Monats: 1 AG-Tag pro Woche zu je 6 Unterrichtsstunden à 60 min (idR 2 Fächer pro AG-Tag) alle 8 Wochen eine 4-tägige Klausurwoche (2 Klausuren aus dem ZivilR, je 1 aus dem StrafR und ÖffR) = 4 x 4 Klausuren
Ort: LG Bochum

 

  22. - 24. Monat (3 Monate)
Station Wahlstation (Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist)
Gestaltungsmöglichkeiten Stationsreihenfolge „bei Vorliegen vernünftiger Gründe variabel“;
Ausbildung nach Wahl des Ref. im Ausland möglich; eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät oder der DHV Speyer kann angerechnet werden, wenn sie geeignet ist
Begleitende Arbeitsgemeinschaften keine Arbeitsgemeinschaft

 

Im Anschluss dauert das Referendariat noch bis zum Tag der mündlichen Prüfung.