| 1. - 5. Monat (5 Monate) | |
| Station | ordentliches Gericht in Zivilsachen |
| Gestaltungsmöglichkeiten | Stationsreihenfolge ist festgelegt |
| Begleitende Arbeitsgemeinschaften | Zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft: 1. Monat: Einführungslehrgang 2.-5. Monat: 1 AG-Tag pro Woche zu je 4 Unterrichtsstunden à 60 min, mind. 3 Klausuren, 1 Aktenvortrag Ort: LG Bochum, Leitung: Richterin / Richter |
| 6. - 8. Monat (3 Monate) | |
| Station | Staatsanwaltschaft bzw. ordentliches Gericht in Strafsachen, wenn Ausbildungsmöglichkeiten nicht ausreichen |
| Gestaltungsmöglichkeiten | Stationsreihenfolge ist festgelegt |
| Begleitende Arbeitsgemeinschaften | Strafrechtliche Arbeitsgemeinschaft: 1. Woche: Einführungslehrgang ab 2. Woche: ein AG-Tag pro Woche zu je 4 Unterrichts- stunden à 60 min, mind. 2 Klausuren, Gelegenheit zum Aktenvortrag Ort: LG Bochum Leitung: idR Staatsanwältin / Staatsanwalt |
| 9. - 11. Monat (3 Monate) | |
| Station | Verwaltungsbehörde |
| Gestaltungsmöglichkeiten | Stationsreihenfolge „bei Vorliegen vernünftiger Gründe“ variabel; Ausbildung nach Wahl des Ref. bis zu 3 Monate bei einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle; insb. kann eine Ausbildung an der DHV Speyer angerechnet werden |
| Begleitende Arbeitsgemeinschaften | Öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaft: 1 AG-Tag pro Woche zu je 6 Unterrichtsstunden à 60 min, mind. 2 Klausuren, Gelegenheit zum Aktenvortrag Ort: BezReg Leitung: Beamtin / Beamter des höheren Dienstes |
| 12. - 21. Monat (9 Monate plus Klausurenmonat) | |
| Station |
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt (1. Hälfte des 21. Ausbildungsmonats: schriftliche Prüfungsarbeiten) |
| Gestaltungsmöglichkeiten |
Stationsreihenfolge „bei Vorliegen vernünftiger Gründe“ variabel; Ausbildung nach Wahl des Ref. bis zu 3 Monate bei einer Notarin oder einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist; Ausbildung nach Wahl des Ref. bis zu 6 Monate bei einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt; einer Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät oder der DHV Speyer kann angerechnet werden, wenn sie für die Anwaltsstation geeignet ist |
| Begleitende Arbeitsgemeinschaften |
Zivil-, straf- und öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaften mit integriertem Klausurenkurs: bis zu 2 Wochen im 12. Monat: Einführungslehrgang, sodann bis zum Ende des 20. Monats: 1 AG-Tag pro Woche zu je 6 Unterrichtsstunden à 60 min (idR 2 Fächer pro AG-Tag) alle 8 Wochen eine 4-tägige Klausurwoche (2 Klausuren aus dem ZivilR, je 1 aus dem StrafR und ÖffR) = 4 x 4 Klausuren Ort: LG Bochum |
| 22. - 24. Monat (3 Monate) | |
| Station | Wahlstation (Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist) |
| Gestaltungsmöglichkeiten | Stationsreihenfolge „bei Vorliegen vernünftiger Gründe variabel“; Ausbildung nach Wahl des Ref. im Ausland möglich; eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät oder der DHV Speyer kann angerechnet werden, wenn sie geeignet ist |
| Begleitende Arbeitsgemeinschaften | keine Arbeitsgemeinschaft |
Im Anschluss dauert das Referendariat noch bis zum Tag der mündlichen Prüfung.