II. Strafrechtsstation6. - 8. Ausbildungsmonat
1. Arbeitsgemeinschaft
Die Station beginnt mit einem einwöchigen Einführungslehrgang, der von einem StaatsanwaltIn oder StrafrichterIn durchgeführt wird. Während dieser Woche ist übrigens wieder eine Urlaubssperre verhängt. Anschließend findet die AG einmal wöchentlich statt. Wie in der Zivilstation sind auch hier Klausuren zu schreiben; in der Regel zwei. Diese haben Examensniveau, ihr Schwerpunkt liegt in der Erstellung eines Gutachtens und / oder einer Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft. Im Rahmen der Abschlussverfügung ist meist der Entwurf einer Anklageschrift, seltener der eines Haftbefehls gefragt. Das Schreiben von Urteilen, Beschlüssen, die im Examen auch gefragt werden können, ereilt einen meist erst in den F-AGs.
2. Einzelausbildung
Vor der Zuweisung kann man den Wunsch äußern, ob man lieber durch einen StrafrichterIn oder StaatsanwältIn ausgebildet werden möchte. Mit dem Hinweis darauf, dass die Einzelausbildung im Normalfall bei der StA stattfinden sollte und nur aus Kapazitätsgründen eine Zuweisung zum StrafrichterIn erfolgt, wählen viele ReferendarInnen die StA als Ausbildungsstation. Dabei muss es kein Nachteil sein, bei einem Strafgericht ausgebildet zu werden. Dort hat man regelmäßig drei Arbeiten anzufertigen (vor allem Urteile und Beschlüsse, auf Wunsch aber auch Gutachten oder Anklageschriften) und nimmt wie in der Zivilstation an den Sitzungen teil. Leider räumt das GVG den ReferendarInnen hier keinerlei Mitwirkungsmöglichkeiten bei den Sitzungen ein. Der Nachteil einer Zuweisung zu einem StrafrichterIn besteht darin, dass nicht vermittelt wird, wie Anklageschriften zu verfassen sind. Dafür steht üblicherweise mehr Zeit zum Selbststudium zur Verfügung und man lernt das Verfassen von Strafurteilen, das einem (hoffentlich) Vorteile in der F-AG bringt.
Bei der StA hat man zwar laut Ausbildungsplan auch nur drei Pflichtarbeiten anzufertigen, in der Praxis macht man aber häufig erheblich mehr.
Hinzu kommt noch die staatsanwaltliche Tätigkeit als Sitzungsvertreter, bei der man an einem Sitzungstag pro Woche selbstständig Anklageschriften verliest und Plädoyers hält. Diese Sitzungstage müssen vor- und durch das Anfertigen von Sitzungsberichten nachbereitet werden. Eingesetzt wird man als ReferendarIn für Strafsachen, die vor dem StrafrichterIn am AG verhandelt werden. Dabei handelt es sich nur um verhältnismäßig leichte Strafsachen (maximal zu erwartende Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren), deren Anklage normalerweise von den Amtsanwälten vertreten werden. Verhandelt werden an einem Sitzungstag üblicherweise 5-8 Strafsachen.
Als Vorbereitung auf die Sitzungsvertretungen empfiehlt es sich, frühzeitig (spätestens in der Woche des Einführungslehrganges) ein oder zwei Verhandlungen eines Amtsanwaltes anzusehen, um sich so mit dem Gang der Verhandlung vertraut zu machen. Zu diesem Zweck sollte man Rücksprache mit Frau Kampmeier (Zimmer C 922, Tel.: 967-2681) halten. Sie ist zuständig für die zentrale Einteilung aller Staatsanwälte und Referendare für die Sitzungsvertretungen im LG-Bezirk Bochum und kann Auskünfte darüber geben, wer an welchem Tag, wo die Anklage vertritt. Bei ihr erhaltet ihr auch die Leihroben für eure Sitzungsvertretungen. Frau Kampmeier ist quasi die „Frau Tiffe" der StA und daher ebenso lieb zu behandeln. Auch solltet ihr die Roben erst kurz vor eurer Sitzungsvertretung ausleihen und unverzüglich am Ende dieser Station zurückbringen.
Sollte man dem Strafrichter zugewiesen werden, kann dennoch eine Sitzungsvertretung durchgeführt werden.
Anfrage bei Frau Kampmeier.
An Kommentaren dürfen bei den Klausuren benutzt werden:
StGB: Tröndle / Fischer
StPO: Kleinknecht / Meyer-Goßner
Als Ausbildungsliteratur empfiehlt der Personalrat unverbindlich und ohne Erfolgsgarantie:
Wolters/Gubitz Assessorexamen im Strafrecht (JuS Schriftenreihe)
Tätigkeit bei der StA: Brunner/Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst
Urteil: Meyer-Goßner, Das Strafurteil oder in Kurzform: Jura 1990, 253 ff.
Skripten diverser Repetitorien, insbesondere Assex und Alpmann-Schmidt
(sowohl für Anklageschriften als auch für Urteile)
3. Allgemeines
Im Rahmen der Strafrechtsstation bieten sich einige interessante Unternehmungen an: Insbesondere die Teilnahme an einer (nächtlichen) Streifenfahrt, die Teilnahme an einer Obduktion (fragt bei der örtlichen Gerichtsmedizin nach), ein Besuch des Kriminalmuseums oder der JVA Bochum. Sprecht hierfür eure AG-Leiter an!
Übrigens: Die Herren sollten eine weiße Krawatte und ein weißes Hemd nicht vergessen. Die Damen sollten eine weiße Bluse mit Kragen tragen.