Rechtsreferendare beim Landgericht Bochum

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V. Wahlstation22. - 24. Monat

In der Wahlstation ist so ziemlich alles erlaubt, was Spaß macht, soweit ein Volljurist als Ausbilder benannt werden kann. So können beispielsweise diese drei Monate zusätzlich in der Zivil-, Verwaltungs- oder Rechtsanwaltsstation oder bei einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes, in einem Notariat, bei einem VG, FG, ArbG oder SozG, einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband oder einer Institution der sozialen oder beruflichen Selbstverwaltung, bei einem Wirtschaftsunternehmen sowie bei einer Ausbildungsstelle im Ausland oder aber an einer Uni oder in Speyer verbracht werden.



1. Arbeitsgemeinschaft     

Während der Wahlstation - also nach den Klausuren - findet keine Arbeitsgemeinschaft statt.



2. Einzelausbildung     

Spätestens zwei Monate vor Beginn muss die Wahl der Station erfolgen.



3. Wahlstation im Ausland     

In der Wahlstation bietet sich die interessante Möglichkeit ins Ausland zu gehen. Dies kann je nach angestrebtem Berufsfeld eine unbedingte Qualifikation darstellen. Die meisten KollegInnen, die sich für eine Auslandsstation interessieren, bewerben sich bei Anwaltskanzleien, Außenhandelskammern oder Wirtschaftsunternehmen.
Eine solche Auslandswahlstation erfordert frühzeitige Vorbereitung; der folgende Überblick kann lediglich eine kleine Hilfestellung bieten. Am besten sollte man sich so früh wie möglich, möglichst am Anfang der Referendarzeit um Adressen von Anwaltsbüros oder anderen Wahlstellen im gewünschten Land kümmern. Zum einen hält das LG Bochum ein entsprechendes Wahlstellenverzeichnis bereit, in das Einsicht genommen werden kann. Sehr hilfreich ist zum anderen die Broschüre des Deutschen Anwaltsvereins mit Adressen von Wahlstellen, die „DAV -Information zur Auslandsausbildung ", die anzufordern ist bei:

Deutscher Anwaltsverein, Littenstr. 11 10179 Berlin Tel.: 030/7261520

Auch der Industrie- und Handelstag verschickt eine Liste mit den infrage kommenden deutschen Auslandshandelskammern:
Deutscher Industrie -und Handelstag, Adenauerallee 148 53113 Bonn Tel.: 0228/1040

Hilfestellungen bieten auch die diversen bilateralen Juristenvereinigungen und Botschaften.
Es besteht zudem die Möglichkeit die Wahlstation beim Auswärtigen Amt zu verbringen:
Auswärtiges Amt Aus- und Fortbildungsstätte Gudenauer Weg 134-136 53127 Bonn

Die Bewerbung beim Auswärtigen Amt muss sieben Monate vor Beginn der Wahlstation vorliegen.
Die Unterlagen können aus dem Internet unter www.auswaertiges-amt.de abgerufen werden.
Auf die Einzelheiten zur Bewerbung kann hier nicht näher eingegangen werden. Wichtig ist jedoch neben einem sorgfältig verfassten Bewerbungsschreiben in Landessprache und den sonstigen Bewerbungsunterlagen auch die Darstellung der deutschen Referendarausbildung, insb. die Tatsache, dass die Bezüge weiter gezahlt werden. Viele ausländische Anwälte schrecken nämlich vor der Einstellung eines Referendars zurück, weil sie davon ausgehen, ihn wie einen Mitarbeiter bezahlen zu müssen. Letztendlich bleibt nur noch zu sagen, dass man sich nicht von der langen Vorbereitungszeit einer Auslandswahlstation entmutigen lassen sollte. Wenn man einigermaßen flexibel ist, lässt sich auch noch wenige Monate vorher eine entsprechende Wahlstelle finden.

Weitere Informationen finden sich auch bei:
M. Felser Das erfolgreiche Rechtsreferendariat, S. 155ff.

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