Rechtsreferendare beim Landgericht Bochum

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I. Zivilstation1. - 5. Ausbildungsmonat



1. Arbeitsgemeinschaft

Die Station beginnt mit einem einmonatigen Einführungslehrgang, der in der Regel dreimal wöchentlich etwa vierstündig stattfindet. Eine praktische Ausbildung findet in dieser Zeit nicht statt. Im zweiten bis fünften Monat findet die AG nur noch einmal pro Woche statt (ebenfalls vierstündig). Im Rahmen der AG werden 3 - 4 Klausuren geschrieben und meist auch Aktenvorträge unter Examensbedingungen eingeübt.

Bei den Klausuren ist eine praktische Entscheidung anzufertigen; ein Urteil oder Beschluss, eine Relation oder auch eine Anwaltsklausur. Die Bearbeitungszeit beträgt dabei 4 1/2 bis 5 Stunden.

Als Kommentare dürfen benutzt werden:
ZPO: Thomas / Putzo
BGB: Palandt

Als Ausbildungsliteratur empfiehlt der Personalrat unverbindlich und ohne Erfolgsgarantie:
Anders / Gehle: Das Assessorexamen im Zivilrecht
Oberheim: Zivilrecht für Referendare
Skripten diverser Repetitorien



2. Einzelausbildung     

Ab dem zweiten Ausbildungsmonat findet neben der AG die praktische Ausbildung statt. Ein-zelausbildungsstellen sind die Amtsgerichte des LG-Bezirks Bochum und das LG Bochum selbst. Auf Wunsch ist auch eine Zuweisung an die Kammer für Handelssachen am LG Bochum möglich (deren Aufgabenbereich ergibt sich aus § 95 GVG).

In den ersten Tagen des Referendariates ist es möglich, bezüglich der Zuweisung zu einem Gericht Wünsche zu äußern (Zivilkammer am LG oder Einzelrichter am AG; bei Entscheidung für das AG auch Ortswunsch möglich). Frau Tiffe teilt die hierfür erforderlichen Formulare aus.

Die Arbeit bei Gericht wird in der Regel so aussehen, dass ihr bei der Dezernatsarbeit mitwirken könnt (interne Verfügungen des Richters an die Geschäftsstelle), die Akten für die mündlichen Verhandlungen studiert und an diesen Verhandlungen teilnehmt. Darüber hinaus eröffnet § 10 GVG den ReferendarInnen die Möglichkeit, Verfahrensbeteiligte anzuhören, Beweis zu erheben und die mündliche Verhandlung zu leiten. Diese Chance sollte man sich zumindest am AG nicht entgehen lassen (ggf. euren Einzelausbilder auf diese Möglichkeit ansprechen!).

Außerdem hat man während der Einzelausbildung mindestens sechs Pflichtaufgaben für seinen Ausbilder anzufertigen. Diese Arbeiten werden für das praktische Zeugnis benotet.



3. Allgemeines     

Während der ersten drei Monate der Station herrscht eine Urlaubssperre. Diese kann man jedoch hervorragend dadurch umgehen, dass man während dieser Zeit die AG-Fahrt durchführt, für die bis zu fünf Tage Sonderurlaub gewährt wird. Dazu jedoch später mehr!

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